AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN B2C BERLIN PACKAGING NETHERLANDS B.V.
- Version Oktober 2024 -
1. DEFINITIONEN
In diesen Geschäftsbedingungen wird unter den folgenden Begriffen verstanden:
1. Ergänzender Vertrag: ein Vertrag, bei dem der Verbraucher Produkte und/oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Fernabsatzvertrag erwirbt und diese Sachen und/oder Dienstleistungen vom Unternehmer oder von einer dritten Partei auf Basis einer Vereinbarung zwischen diesem Dritten und dem Unternehmer geliefert/erbracht werden
2. Bedenkzeit: der Zeitraum, in dem der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann
3. Verbraucher: die natürliche Person, die nicht in Ausübung ihres Handelsbetriebs, Gewerbes, Handwerks oder Berufs handelt
4. Tag: Kalendertag
5. Dauerhafter Datenträger: jedes Hilfsmittel - inklusive E-Mail - das den Verbraucher oder Unternehmer in die Lage versetzt, an ihn persönlich gerichtete Informationen auf eine Weise zu speichern, die einen Abruf oder eine Nutzung in der Zukunft für einen Zeitraum, der dem Zweck, für den die Informationen bestimmt sind, entspricht, und die unveränderte Reproduktion der gespeicherten Informationen ermöglicht
6. Widerrufsrecht: die Möglichkeit des Verbrauchers, während der Bedenkzeit vom Vertrag zurückzutreten
7. Unternehmer: die natürliche oder juristische Person, die Verbrauchern Produkte im Fernabsatz anbietet
8. Fernabsatzvertrag: ein Vertrag zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher im Rahmen eines organisierten Systems für den Fernabsatz von Produkten, digitalen Inhalten und/oder Dienstleistungen, wobei bis zum Vertragsabschluss ausschließlich eine oder mehrere Fernkommunikationstechniken genutzt werden
9. Muster-Widerrufsformular: das in Anlage I zu diesen Geschäftsbedingungen aufgenommene europäische Muster-Widerrufsformular.
2. IDENTITÄT DES UNTERNEHMERS
Berlin Packaging Netherlands B.V.
Bijsterhuizen 2401
NL-6604 LK Wijchen
Telefonnummer:
+31 24 20 99 287
E-Mail-Adresse: info@thepackstock.com
HR-Nummer: 39087032
USt.-IDNr.: NL813756285B01
3. ANWENDUNGSBEREICH
3.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot des Unternehmers und für jeden geschlossenen Fernabsatzvertrag zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher.
3.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Verbraucher vor Abschluss des Fernabsatzvertrags zur Verfügung gestellt.
3.3. Kommt der Fernabsatzvertrag auf elektronische Weise zustande, kann der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Verbraucher abweichend vom vorherigen Absatz und vor Abschluss des Fernabsatzvertrags auf elektronischem Wege übermittelt werden, und zwar so, dass dieser vom Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann.
3.4.Sollten neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch spezielle Produkt- oder Dienstleistungsbedingungen anwendbar sein, dann gelten die Absätze zwei und drei analog und kann sich der Verbraucher im Falle widersprüchlicher Bestimmungen auf die anwendbare Bestimmung berufen, die für ihn am günstigsten ist.
4. ANGEBOT
4.1. Hat ein Angebot eine begrenzte Gültigkeit oder gelten dafür bestimmte Bedingungen, dann wird dies ausdrücklich im Angebot angegeben.
4.2. Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung der angebotenen Produkte. Die Beschreibung ist ausreichend detailliert, um eine gute Beurteilung des Angebots durch den Verbraucher zu ermöglichen. Verwendet der Unternehmer Abbildungen, dann handelt es sich dabei um wahrheitsgetreue Darstellungen der angebotenen Produkte. Offensichtliche Irrtümer oder Fehler im Angebot sind für den Unternehmer nicht bindend.
4.3. Jedes Angebot enthält solche Informationen, dass für den Verbraucher deutlich ist, welche Rechte und Pflichten mit einer Annahme des Angebots verbunden sind.
5. VERTRAG
5.1. Der Vertrag kommt, vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz 4, zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots durch den Verbraucher und der Erfüllung der damit verbundenen Bedingungen zustande.
5.2. Hat der Verbraucher das Angebot auf elektronischem Wege angenommen, bestätigt der Unternehmer unverzüglich auf elektronischem Weg den Eingang der Angebotsannahme. Der Verbraucher kann vom Vertrag zurücktreten, solange der Unternehmer den Eingang dieser Annahme nicht bestätigt hat.
5.3. Kommt der Vertrag auf elektronische Weise zustande, ergreift der Unternehmer geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der elektronischen Datenübertragung und sorgt er für eine sichere Webumgebung. Kann der Verbraucher auf elektronischem Wege bezahlen, dann wird der Unternehmer dafür geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen.
5.4. Der Unternehmer kann sich - innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten - darüber informieren, ob der Verbraucher seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, sowie über alle Tatsachen und Faktoren, die für einen verantwortungsvollen Abschluss des Fernabsatzvertrags wichtig sind. Hat der Unternehmer aufgrund dieser Prüfung Gründe, den Vertrag nicht zu schließen, hat der Unternehme das Recht, eine Bestellung oder Anfrage unter Angabe von Gründen abzulehnen oder besondere Bedingungen an die Erfüllung zu knüpfen.
5.5. Der Unternehmer wird dem Verbraucher spätestens bei Lieferung des Produkts die folgenden Informationen schriftlich oder auf eine Weise, dass der Verbraucher diese auf zugängliche Weise auf einem dauerhaften Datenträger speichern kann, mitsenden:
a. die Anschrift des Firmensitzes des Unternehmers
b. die Bedingungen und die Art und Weise der Inanspruchnahme des Widerrufsrechts durch den Verbraucher bzw. eine deutliche Angabe, sollte das Widerrufsrecht ausgeschlossen sein
c. Informationen zur Garantie und zum bestehenden Service nach dem Kauf
d. den Preis inklusive aller Steuern des Produkts; soweit zutreffend die Lieferkosten und die Art und Weise der Zahlung, der Lieferung oder Erfüllung des Fernabsatzvertrags
e. falls der Verbraucher ein Widerrufsrecht hat, das Muster-Widerrufsformular.
6. WIDERRUFSRECHT
6.1. Der Verbraucher kann von einem Vertrag über den Kauf eines Produkts innerhalb einer Bedenkzeit von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Unternehmer darf den Verbraucher nach den Gründen für den Widerruf fragen.
6.2. Die in Absatz 1 genannte Bedenkzeit beginnt an dem Tag, nachdem der Verbraucher oder ein im Vorfeld vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht der Zustelldienst ist, das Produkt erhalten hat, oder:
a. wenn der Verbraucher in ein- und derselben Bestellung mehrere Produkte bestellt hat: an dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter das letzte Produkt erhalten hat. Der Unternehmer darf, vorausgesetzt, er hat den Verbraucher vor dem Bestellprozess auf deutliche Weise darüber informiert, eine Bestellung mit mehreren Produkten mit einer unterschiedlichen Lieferzeit ablehnen.
b. wenn die Lieferung eines Produkts aus verschiedenen Sendungen oder Elementen besteht: an dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die letzte Sendung oder das letzte Element erhalten hat
c. bei Verträgen für die regelmäßige Lieferung von Produkten innerhalb eines bestimmten Zeitraums: an dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter das erste Produkt erhalten hat.
6.3. Hat der Unternehmer dem Verbraucher die gesetzlichen Pflichtinformationen zum Widerrufsrecht oder das Muster-Widerrufsformular nicht übermittelt, dann endet die Widerrufsfrist zwölf Monate nach dem Ende der ursprünglichen, gemäß den vorherigen Absätzen dieses Artikels festgesetzten Widerrufsfrist.
6.4. Hat der Unternehmer dem Verbraucher die im vorherigen Absatz genannten Informationen innerhalb von zwölf Monaten nach Beginn der ursprünglichen Bedenkzeit übermittelt, endet die Widerrufsfrist 14 Tage nach dem Tag, an dem der Verbraucher die Informationen erhalten hat.
7. VERPFLICHTUNGEN DES VERBRAUCHERS WÄHREND DER BEDENKZEIT
7.1. Der Verbraucher hat das Produkt und die Verpackung während der Bedenkzeit sorgfältig zu behandeln. Er wird das Produkt nur auspacken oder nutzen, sofern dies erforderlich ist, um die Art, die Merkmale und die Funktionsweise des Produkts festzustellen. Dabei gilt, dass der Verbraucher das Produkt nur nutzen und prüfen darf, wie er das auch in einem Geschäft tun dürfte.
7.2. Der Verbraucher haftet für eine Wertminderung des Produkts infolge der Art des Umgangs mit dem Produkt, die über die in Absatz 1 gestattete Art und Weise hinausgeht.
7.3. Der Verbraucher haftet nicht für die Wertminderung des Produkts, wenn der Unternehmer ihm alle gesetzlichen Pflichtinformationen zum Widerrufsrecht nicht vor oder bei Abschluss des Vertrags übermittelt hat.
8. AUSÜBUNG DES WIDERRUFSRECHTS DURCH DEN VERBRAUCHER UND DIE DAMIT VERBUNDENEN KOSTEN
8.1. Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, dann teilt er dies dem Unternehmer innerhalb der Bedenkzeit über das Muster-Widerrufsformular oder auf andere unmissverständliche Weise mit.
8.2. Der Verbraucher sendet das Produkt schnellstmöglich, aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag, der auf die in Absatz 1 genannte Mitteilung folgt, oder händigt dies innerhalb dieser Frist dem Unternehmer (oder einem von ihm Bevollmächtigten) aus. Dies ist nicht erforderlich, wenn der Unternehmer angeboten hat, das Produkt abzuholen. Der Verbraucher hat die Rücksendefrist in jedem Fall eingehalten, wenn er das Produkt vor Ablauf der Bedenkzeit zurücksendet.
8.3. Der Verbraucher sendet das Produkt mit jeglichem gelieferten Zubehör zurück, sofern nach vernünftigem Ermessen möglich im Originalzustand und in der Originalverpackung, und gemäß den vom Unternehmer übermittelten angemessenen und klaren Anweisungen.
8.4. Das Risiko und die Beweislast für die korrekte und fristgerechte Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher.
8.5. Der Verbraucher trägt die direkten Kosten für die Rücksendung des Produkts.
8.6. Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, dann werden alle ergänzenden Verträge von Rechts wegen aufgelöst.
9. PFLICHTEN DES UNTERNEHMERS IM FALLE DES WIDERRUFS
9.1. Räumt der Unternehmer dem Verbraucher die Möglichkeit ein, seinen Widerruf auf elektronischem Wege mitzuteilen, dann sendet er unverzüglich nach Eingang dieser Meldung eine Empfangsbestätigung.
9.2. Der Unternehmer erstattet alle Zahlungen des Verbrauchers, inklusive eventueller Lieferkosten, die der Unternehmer für das zurückgesendete Produkt in Rechnung gestellt hat, unverzüglich jedoch innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag, an dem der Verbraucher ihm den Widerruf mitteilt. Sofern der Unternehmer nicht anbietet, das Produkt selbst abzuholen, darf er mit der Rückzahlung warten, bis er das Produkt erhalten hat oder bis der Verbraucher einen Nachweis über die Rücksendung erbringt, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.
9.3. Der Unternehmer verwendet für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher verwendet hat, sofern der Verbraucher nicht einem anderen Zahlungsmittel zugestimmt hat. Die Rückzahlung ist für den Verbraucher kostenlos.
9.4. Hat sich der Verbraucher für eine teurere Liefermethode als die günstigste Standardlieferung entschieden, dann muss der Unternehmer die zusätzlichen Kosten für die teurere Methode nicht erstatten.
10. AUSSCHLUSS WIDERRUFSRECHT
10.1. Der Unternehmer kann die folgenden Produkte vom Widerrufsrecht ausschließen, jedoch nur, wenn der Unternehmer dies deutlich mit dem Angebot, zumindest rechtzeitig vor Abschluss des Vertrags angegeben hat:
a. Anhand von Spezifikationen des Verbrauchers angefertigte Produkte, die nicht vorgefertigt sind und die auf Basis einer individuellen Wahl oder Entscheidung des Verbrauchers hergestellt werden, oder die deutlich erkennbar für eine spezifische Person bestimmt sind
b. Versiegelte Produkte, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht für eine Rücksendung geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung gebrochen wurde.
11. DER PREIS
11.1. Während der im Angebot genannten Gültigkeitsdauer werden die Preise der angebotenen Produkte nicht erhöht. Davon ausgenommen sind Preisänderungen aufgrund von Änderungen der MwSt.-Tarife.
11.2. Preiserhöhungen innerhalb von drei Monaten nach Zustandekommen des Vertrags sind nur zulässig, sofern sie die Folge gesetzlicher Regelungen oder Bestimmungen sind.
11.3. Preiserhöhungen ab drei Monate nach Zustandekommen des Vertrags sind nur zulässig, sofern der Unternehmer dies vereinbart hat und:
a. diese die Folge gesetzlicher Regelungen oder Bestimmungen sind
b. der Verbraucher ab dem Tag, an dem die Preiserhöhung wirksam wird, den Vertrag kündigen kann.
11.4. Die im Angebot für Produkte und Dienstleistungen genannten Preise verstehen sich inklusive MwSt.
12. ERFÜLLUNG DES VERTRAGS UND ZUSÄTZLICHE GARANTIE
12.1. Der Unternehmer garantiert, dass die Produkte dem Vertrag, den im Angebot genannten Spezifikationen, den angemessenen Anforderungen an Tauglichkeit und/oder Verwendbarkeit und den am Datum des Vertragsabschlusses bestehenden gesetzlichen und/oder staatlichen Vorschriften entsprechen. Sofern vereinbart garantiert der Unternehmer außerdem, dass das Produkt für einen anderen als den üblichen Gebrauch geeignet ist.
12.2. Eine vom Unternehmer, dessen Lieferanten, Hersteller oder Importeur gewährte zusätzliche Garantie schränkt niemals die gesetzlichen Rechte und Forderungen ein, die der Verbraucher auf der Grundlage des Vertrags gegenüber dem Unternehmer geltend machen kann, sofern der Unternehmer seinen Teil des Vertrags nicht erfüllt hat.
12.3. Unter einer zusätzlichen Garantie wird jede Verpflichtung des Unternehmers, dessen Lieferanten, Importeur oder Hersteller verstanden, in der dieser dem Verbraucher bestimmte Rechte oder Forderungen gewährt, die für den Fall, dass er seinen Teil des Vertrags nicht erfüllt, über dessen gesetzliche Verpflichtung hinausgehen.
13. LIEFERUNG UND ERFÜLLUNG
13.1. Der Unternehmer wird bei der Annahme und Erfüllung von Produktbestellungen die mögliche Sorgfalt beachten.
13.2. Als Lieferanschrift gilt die Anschrift, die der Verbraucher dem Unternehmer mitgeteilt hat. Der Verbraucher ist für den Empfang der Produkte an der mitgeteilten Anschrift verantwortlich.
13.3. Unter Berücksichtigung der Angaben in Artikel 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Unternehmer angenommene Bestellungen unverzüglich ausführen. Verzögert sich die Zustellung oder kann eine Bestellung nicht oder nur teilweise ausgeführt werden, erhält der Verbraucher spätestens 30 Tage nach Abgabe der Bestellung eine Mitteilung. Der Verbraucher hat in dem Fall das Recht, den Vertrag aufzulösen, ohne dass ihm dafür Kosten entstehen.
13.4. Nach der Auflösung gemäß dem vorherigen Absatz wird der Unternehmer den vom Verbraucher gezahlten Betrag unverzüglich erstatten.
13.5. Das Risiko einer Beschädigung und/oder eines Verlustes der Produkte liegt beim Unternehmer bis zum Zeitpunkt der Zustellung an den Verbraucher oder an einen im Vorfeld benannten und dem Unternehmer bekannt gegebenen Vertreter, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
14. ZAHLUNG
14.1. Die Bezahlung erfolgt mit den im Bestellprozess vom Unternehmer angebotenen Zahlungsmitteln innerhalb der damit verbundenen Fristen. In anderen abweichenden Fällen müssen die vom Verbraucher zu zahlenden Beträge in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Bedenkzeit oder, sofern keine Bedenkzeit gilt, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss beglichen werden.
14.2. Bei einem Verkauf von Produkten an Verbraucher darf der Verbraucher in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen niemals zu einer Vorauszahlung von mehr als 50 % verpflichtet werden. Wurde eine Vorauszahlung vereinbart, kann der Verbraucher keinerlei Rechte in Bezug auf die Ausführung der betreffenden Bestellung oder Erbringung der Dienstleistung(en) geltend machen, bevor die vereinbarte Vorauszahlung geleistet wurde.
14.3. Der Verbraucher hat die Pflicht, dem Unternehmer fehlerhafte Angaben in übermittelten oder genannten Zahlungsdaten unverzüglich mitzuteilen.
14.4. Erfüllt der Verbraucher seine Zahlungsverpflichtung(en) nicht fristgerecht, dann hat er, nachdem er vom Unternehmer auf die verspätete Zahlung hingewiesen wurde und der Unternehmer dem Verbraucher eine Frist von 14 Tagen eingeräumt hat, um seine Zahlungsverpflichtungen noch zu erfüllen, nach Ausbleiben der Zahlung innerhalb dieser 14-Tagesfrist die gesetzlichen Zinsen auf den noch fälligen Betrag zu zahlen und ist der Unternehmer berechtigt, die ihm entstandenen außergerichtlichen Inkassogebühren in Rechnung zu stellen. Diese Inkassogebühren betragen höchstens: 15 % über den offenen Betrag bis 2.500,00 €, 10 % über die weiteren 2.500,00 € und 5 % über die weiteren 5.000,00 €, mindestens jedoch 40,00 €. Der Unternehmer kann zugunsten des Verbrauchers von den genannten Beträgen und Prozentsätzen abweichen.
15. BESCHWERDEREGELUNG
15.1. Der Verbraucher kann sich mit Reklamationen über die in Artikel 2 genannte E-Mail-Adresse an den Unternehmer wenden. Der Unternehmer bearbeitet die Reklamation gemäß dem Beschwerdeverfahren.
15.2. Der Verbraucher muss dem Unternehmer Reklamationen so schnell wie möglich, vorzugsweise innerhalb von 48 Stunden mitteilen. In jedem Fall müssen Reklamationen über die Erfüllung des Vertrags innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem der Verbraucher die Mängel festgestellt hat, vollständig beim Unternehmer eingereicht werden.
15.3. Beim Unternehmer eingehende Reklamationen werden innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Eingangsdatum beantwortet. Ist absehbar, dass die Bearbeitung einer Reklamation mehr Zeit in Anspruch nehmen wird, dann antwortet der Unternehmer innerhalb der Frist von 14 Tagen mit einer Eingangsbestätigung und einem Hinweis, wann der Verbraucher eine ausführlichere Antwort erwarten kann.
15.4. Der Verbraucher muss dem Unternehmer in jedem Fall vier Wochen Zeit geben, um die Reklamation einvernehmlich zu lösen. Führt dies nicht zu einer gütlichen Einigung, steht es dem Verbraucher frei, sich mit dem Konflikt an die in Artikel 16.2 genannte OS-Plattform zu wenden.
16. RECHTSSTREITIGKEITEN
16.1. Für Verträge zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher, auf die sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen, gilt ausschließlich niederländisches Recht.
16.2. Der Verbraucher kann sich mit einem Rechtsstreit über die OS Plattform an die Schlichtungsstelle wenden. Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
17. ERGÄNZENDE ODER ABWEICHENDE BESTIMMUNGEN
17.1. Ergänzende bzw. von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen dürfen nicht zum Nachteil des Verbrauchers sein und müssen schriftlich oder auf eine Weise, dass der Verbraucher diese auf zugängliche Weise auf einem dauerhaften Datenträger speichern kann, niedergelegt sein.
Anlage I: Muster-Widerrufsformular
Muster-Widerrufsformular
(dieses Formular nur ausfüllen und zurücksenden, wenn Sie vom Vertrag zurücktreten möchten)
An:
Berlin Packaging Netherlands B.V.
z. Hd. The Pack Stock
Bijsterhuizen 2401
NL-6604 LK Wijchen
info@thepackstock.com
Ich/Wir* teile/teilen* Ihnen hiermit mit, dass ich/wir* unseren Vertrag über den Kauf der folgenden Produkte widerrufe/widerrufen*:
Eingegangen am*
[Name Verbraucher]
[Anschrift Verbraucher]
[Unterschrift Verbraucher] (nur, wenn dieses Formular in Papierform eingereicht wird)
Datum:
*Durchstreichen, was nicht zutrifft oder eintragen, was zutreffend ist.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN B2B-VERTRIEB FÜR DEN PACK STOCK WEBSHOP VON BERLIN PACKAGING NETHERLANDS B.V.
- Version November 2024 -
1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
1.1 Berlin Packaging Netherlands B.V., mit eingetragenem Sitz in Bijsterhuizen 2401 in (6604 LK) Wijchen, Niederlande, eingetragen im Register der Handelskammer unter der Nummer 39087032 („Berlin Packaging“) ist ein Anbieter von Verpackungsgütern.
1.2 Berlin Packaging liefert über seinen Webshop Waren an Kunden („Kunde“).
1.3 Die unter Klausel 1.1 oder 1.2 aufgeführten Parteien werden einzeln als eine „Partei“ und gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet.
2. GELTUNGSBEREICH
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Allgemeine Geschäftsbedingungen“) gelten für alle Angebote von Berlin Packaging in seinem Webshop sowie für alle Vereinbarungen und die darauf folgenden Bestellungen zwischen Berlin Packaging und dem Kunden für die Lieferung von Waren („Vertrag“) ab dem 11. November 2024.
2.2 Die Anwendbarkeit anderer Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.3 Abweichungen von und/oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für Berlin Packaging nur verbindlich, soweit diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Abgesehen von solchen Abweichungen und/oder Ergänzungen bleiben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
2.4 Werden eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollumfänglich oder anteilig ungültig, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ungültige Bestimmung wird dann durch eine geeignete Bestimmung ersetzt, die der Absicht von Berlin Packaging und dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
2.5 Jedes Versäumnis oder jede Verzögerung von Berlin Packaging bei der Ausübung eines Rechts unter diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem Vertrag, jede einzelne oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder jede teilweise Reaktion oder Unterlassung einer Reaktion von Berlin Packaging im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen eine seiner Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem Vertrag gelten nicht als ausdrücklicher oder stillschweigender, vollumfänglicher oder anteiliger Verzicht auf die Rechte von Berlin Packaging aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem Vertrag und schließen auch keine weitere Ausübung solcher Rechte aus.
3. ANGEBOT UND ANNAHME
3.1 Alle im Webshop genannten Preise und Verfügbarkeiten von Waren können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Berlin Packaging gibt keine Garantie bezüglich der Preise oder Verfügbarkeit von Waren ab. Treten nach der Übermittlung der Bestellbestätigung Diskrepanzen in Bezug auf den Preis oder die Verfügbarkeit von Waren auf, so behält sich Berlin Packaging das Recht vor, die Bestellung zu stornieren oder eine gemeinsam vereinbarte alternative Lösung anzubieten.
3.2 Während des Bestellvorgangs werden die ausgewählten Waren für den auf der Bestellseite genannte befristeten Zeitraum reserviert. Aus dieser Reservierung lassen sich keine Rechte ableiten.
3.3 Eine Bestellung des Kunden gilt erst dann als von Berlin Packaging angenommen, wenn Berlin Packaging eine Bestellbestätigung versandt hat, nachdem die Zahlung vollumfänglich erfolgt ist.
3.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Richtigkeit der Bestellbestätigung innerhalb von 24 Stunden zu prüfen. Stellt der Kunde Probleme fest, so ist Berlin Packaging innerhalb von 24 Stunden zu informieren. Berlin Packaging unternimmt dann angemessene Anstrengungen, um die Bestellung zu korrigieren, sofern sie noch nicht versandt wurde.
3.5 Durch die Tatsache, dass Berlin Packaging den Kunden regelmäßig mit Waren beliefert und/oder den Kunden zuvor beliefert hat, entsteht seitens des Kunden kein Anspruch auf zukünftige Belieferung durch Berlin Packaging. Berlin Packaging ist nicht verpflichtet, Gründe für die Verweigerung der fortgesetzten Belieferung des Kunden anzugeben.
4. PREISE
4.1 Der im Webshop genannte Preis setzt sich aus dem Kaufpreis der Waren, einschließlich Mehrwertsteuer und Bearbeitungsgebühren und ohne Transportkosten, Zollabgaben und sonstige staatliche Abgaben zusammen.
4.2 Die Verpackungskosten sind in dem in Klausel 4.1 genannten Preis für individuelle Produkte nicht enthalten. Berlin Packaging nimmt die Verpackungen nicht zurück, es sei denn, in dem Angebot wurde etwas anderes vereinbart.
4.3 Sobald eine Bestellung bestätigt wurde, kann der Kunde keinen Erstattungsanspruch geltend machen, wenn der Preis der bestellten Ware nach dem Datum der Bestellbestätigung gesenkt wird.
4.4 Preisanpassungen in Übereinstimmung mit Klausel 4.3 berechtigen den Kunden nicht dazu, vom Vertrag zurückzutreten, den Vertrag zu kündigen oder den Vertrag aufzulösen.
5. ZAHLUNG
5.1 Die Zahlung des Kaufpreises ist über die im Webshop angebotenen Direktzahlungsoptionen zu leisten.
5.2 Die Zahlung erfolgt ohne Abzüge oder Verrechnungen.
5.3 Die im Webshop und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Zahlungsbedingungen sind gegenüber anderen Zahlungsbedingungen, die zwischen dem Kunden und Berlin Packaging im Rahmen anderer geschäftlicher Beziehungen gegebenenfalls vereinbart wurden, maßgebend.
5.4 Berlin Packaging behält sich jederzeit das Recht vor, Vorauszahlungen oder eine Sicherheit für eine Zahlung zu verlangen, selbst wenn für vorherige Lieferungen eine Zahlung auf Ziel vereinbart wurde.
Berlin Packaging kann, soweit Berlin Packaging zur Erfüllung einer Verpflichtung aus einer Bestellung verpflichtet ist, die Erfüllung derselben aussetzen, wenn Probleme in Bezug auf eine bestätigte Bestellung auftreten oder die Bestellung nach eigenem Ermessen vollumfänglich oder anteilig in Form einer schriftlichen Mitteilung aufheben; die Rechte von Berlin Packaging auf Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bleiben hiervon unberührt.
5.5 Wird der gemäß Bestellbestätigung und/oder Rechnung fällige Betrag nicht vollumfänglich und fristgerecht bezahlt, gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung oder vorherigen Inverzugsetzung bedarf, und der Kunde schuldet Berlin Packaging dann ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen in Höhe des in Art. 6:119a des niederländischen Zivilgesetzes festgelegten Betrags. Es ist in diesem Fall auch eine sofort fällige und zahlbare vereinbarte Verzugsstrafe in Höhe von 2 % des Rechnungsbetrags zu zahlen; es bleibt Berlin Packaging dann unbenommen, weitere Ansprüche wie beispielsweise (zusätzliche) Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
5.6 Alle Zahlungen müssen zunächst für die Zahlung von Vertragsstrafen, Zinsen und Kosten und anschließend jeweils für die Zahlung der ältesten ausstehenden Rechnung verwendet werden.
6. LIEFERUNG
6.1 Die Lieferbedingungen für die Waren werden vom Kunden während des Bestellvorgangs ausgewählt und in der Bestellbestätigung bestätigt.
6.2 Ab dem Zeitpunkt der Lieferung bzw. ab dem Zeitpunkt der Ablehnung der Lieferung, sofern der Kunde die Lieferung nicht annimmt, gehen Risiko und Verantwortung in Bezug auf die Waren auf den Kunden über.
6.3 Lieferfristen sind stets Schätzungen und sind kein wesentlicher Vertragsbestandteil. Eine Überschreitung der Lieferfrist, die innerhalb angemessener Grenzen gewährt wird, berechtigt den Kunden nicht, eine bzw. mehrere Bestellungen zu stornieren oder eine Entschädigung für die durch die Überschreitung verursachten Kosten oder Verluste geltend zu machen.
6.4 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Lieferung der Waren, die gemäß dem Vertrag von Berlin Packaging geliefert werden sollen, seine volle Mitwirkung zu leisten. Der Kunde befindet sich, ohne dass es einer entsprechenden Mitteilung bedarf, in Verzug, wenn er nach erstmaliger Aufforderung von Berlin Packaging die zu liefernde Ware nicht abholt oder, wenn die Lieferung an seine Adresse vereinbart wurde, die Annahme der zu liefernden Ware verweigert.
7. MENGE UND KAPAZITÄT
7.1 Berlin Packaging ist berechtigt, bis zu 5 % mehr oder weniger als die vereinbarte Menge zu liefern. Der Kunde ist verpflichtet, die Überschreitung bis zu dieser Höchstmenge oder die Unterschreitung bis zu dieser Fehlmenge zu akzeptieren.
7.2 Berlin Packaging ist berechtigt, Bestellungen in Teilen auszuliefern.
8. ERFÜLLUNG
8.1 Berlin Packaging ist nach eigenem Ermessen berechtigt, die Erfüllung des Vertrags vollumfänglich oder anteilig aussetzen oder den Vertrag vollumfänglich oder anteilig schriftlich und ohne Anrufung eines Gerichts, mit sofortiger Wirkung und ohne dass Berlin Packaging zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet ist, aufzuheben, wenn:
a. der Kunde seine Verpflichtungen aus einem Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ordnungsgemäß, nicht fristgerecht oder gar nicht erfüllt;
b. der Kunde einen Zahlungsaufschub beantragt oder ihm ein solcher gewährt wird oder einen Insolvenzantrag stellt oder für zahlungsunfähig erklärt wird;
c. ein rechtlicher Vertreter oder Verwalter für den Kunden ernannt wird;
d. das Unternehmen des Kunden veräußert oder eingestellt wird;
e. ein wesentlicher Teil des Betriebsvermögens des Kunden beschlagnahmt wird.
8.2 Tritt die in Klausel 8.1 (a) beschriebene Situation ein, so haftet der Kunde für alle Schäden, die Berlin Packaging entstehen, unter anderem entgangene Gewinne, erlittene Verluste, Produktschäden, Kosten und Zinsen, Transportkosten, Kommissionierungsgebühren, gerichtliche und außergerichtliche Kosten sowie alle sonstigen direkten und indirekten Kosten im Zusammenhang mit dem Verstoß gegen den Vertrag.
9. RÜCKSENDUNGEN
9.1 Die Sendungen, die vom Kunden bestellt wurden, deren Lieferung jedoch nicht angenommen wurde oder die zurückgesandt wurden, gehen zu Lasten des Kunden. Alle Schäden, die Berlin Packaging für die Nichtannahme von Waren oder die Rücksendung derselben entstehen, sind vom Kunden zu tragen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die gelieferten Waren dem Vertrag nicht entsprechen.
9.2 Berlin Packaging ist ohne seine vorherige schriftliche Zustimmung nicht verpflichtet, die vom Kunden an Berlin Packaging zurückgesandte Ware anzunehmen, es sei denn, in der Auftragsbestätigung ist etwas anderes vereinbart. Die Annahme der vom Kunden zurückgesandten Waren bedeutet nicht, dass Berlin Packaging den Grund für die Rücksendung akzeptiert.
10. REKLAMATIONEN
10.1 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach deren Lieferung in Bezug auf Menge und Qualität zu prüfen. Sichtbare Qualitäts- oder Quantitätsmängel sind innerhalb von zwei (2) Werktagen ab der Lieferung unter Angabe von Art und Umfang der Reklamation schriftlich mitzuteilen. War ein Mangel bei der Prüfung nicht erkennbar und zeigt sich erst später, so hat der Kunde seine Reklamationen unverzüglich nach Feststellung schriftlich gegenüber Berlin Packaging geltend zu machen.
10.2 Nach Ablauf der in Klausel 10.1 genannten Fristen gilt die Ware gemäß der vereinbarten Menge und den vereinbarten Spezifikationen und/oder der (gesetzlich) geforderten Beschaffenheit als geliefert. Beanstandungen, die nach Ablauf der genannten Fristen oder nicht schriftlich eingereicht werden, werden nicht bearbeitet.
10.3 Wurden die gelieferten Waren verarbeitet oder verwendet, so wird davon ausgegangenen, dass der Kunde die Waren ohne Vorbehalt angenommen hat; die Vorlage von Reklamationen ist dann nicht mehr möglich.
10.4 Der Kunde ist verpflichtet, nach erster Aufforderung von Berlin Packaging ein Muster der angeblich mangelhaften Artikel zurückzusenden oder andere von Berlin Packaging angeforderte Belege vorzulegen, um eine Untersuchung zur Ursache der Reklamation durchzuführen.
10.5 Die Zahlungsbedingungen werden durch Vorlage einer Reklamation nicht ausgesetzt oder geändert. Der Kunde ist keinesfalls berechtigt, Zahlungen auszusetzen oder mit Ansprüchen, die der Kunde zu haben annimmt, zu verrechnen.
10.6 Wenn und soweit Berlin Packaging die Reklamation des Kunden für berechtigt hält, wird Berlin Packaging nach seiner Wahl und als einziges Rechtsmittel:
a. die gelieferten Waren nachbessern oder ersetzen oder
b. den vom Kunden im Zusammenhang mit den gelieferten Waren gezahlten Kaufpreis (anteilig) gutschreiben oder
c. die gelieferten Waren ohne weitere Erfüllung des Vertrags zurücknehmen.
11. EIGENTUMSVORBEHALT
11.1 Berlin Packaging behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen und endgültigen Bezahlung der Waren durch den Kunden vor. Der Eigentumsvorbehalt („eigendomsvoorbehoud“) erstreckt sich auf alle Beträge, die Berlin Packaging vom Kunden beanspruchen kann, einschließlich Entschädigungen und Vertragsstrafen.
11.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von Berlin Packaging gelieferten Waren als solche zu kennzeichnen, um erkennen zu können, welche Waren zu Berlin Packaging gehören, und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren bis zum Eigentumsübergang auf den Kunden pfleglich zu behandeln.
11.3 Der Kunde hat die Waren für die Dauer des Eigentumsvorbehalts auf eigene Kosten gegen alle erwartbaren Umstände, z. B. Brände, Explosionen, Wasser, Diebstahl und Zerstörung, in Form einer dem Standard der Branche entsprechenden Versicherung zu versichern.
11.4 Wurden die Waren unter einer oder mehreren unbezahlten Rechnungen geliefert, so werden die Waren, die sich beim Kunden befinden, als zu den unbezahlten Rechnungen gehörend betrachtet. Solange die Waren nicht vollständig bezahlt sind und/oder falls der Kunde anderweitig seine Verpflichtungen gegenüber Berlin Packaging nicht erfüllt, hat Berlin Packaging unwiderruflich weiterhin das Recht und ist weiterhin unwiderruflich befugt, alle von Berlin Packaging gelieferten Waren zurückzunehmen, sofern sich diese noch beim Kunden befinden, und zwar ohne Anrufung eines Gerichts und unbeschadet weiterer gegen den Kunden ergriffenen Maßnahmen. Der Kunde ist verpflichtet, Berlin Packaging Zutritt zu den Bereichen, in denen sich die gelieferten Waren befinden, zu gewähren; wird dieser Zutritt nicht gewährt, so hat der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 EUR für jede verweigerte Zutrittsgewährung sowie von 2.500 EUR für jeden Tag der fortgesetzten Verweigerung zu zahlen.
11.5 Der Kunde ist verpflichtet, Situationen, in denen Dritte Rechte, einschließlich Pfändungen, in Bezug auf die von Berlin Packaging gelieferte Ware, die noch unter Eigentumsvorbehalt steht, durchsetzen, unverzüglich anzuzeigen. Erfüllt der Kunde diese Verpflichtung nicht, so hat er eine sofort fällige und zahlbare Vertragsstrafe in Höhe von 20 % des an Berlin Packaging zu zahlenden Betrags, ausschließlich Mehrwertsteuer bzw. einen Mindestbetrag von 500 EUR zu zahlen, unbeschadet des Rechts von Berlin Packaging, weitere Ansprüche, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf (zusätzliche) Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
11.6 Solange Berlin Packaging aus irgendeinem Grund offene Forderungen gegen den Kunden hat, darf der Kunde die von ihm gelieferten Waren nicht veräußern, liefern oder verpfänden oder Rechtshandlungen in Bezug auf diese Waren vornehmen, außer im Rahmen seiner regulären Geschäftstätigkeit, bis Berlin Packaging seine vorherige schriftliche Zustimmung dazu erteilt hat und die Bedingungen, unter denen diese Zustimmung erteilt wurde, erfüllt sind.
11.7 Der Kunde ist verpflichtet, auf erste Aufforderung von Berlin Packaging:
a. alle Ansprüche des Kunden gegenüber Versicherern in Bezug auf die gelieferten Waren, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, in der in Artikel 3:239 des niederländischen Zivilgesetzes beschriebenen Form an Berlin Packaging abzutreten;
b. die Ansprüche des Kunden gegenüber seinen Kunden in Bezug auf den Weiterverkauf der von Berlin Packaging gelieferten Waren, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, in der in Artikel 3:239 des niederländischen Zivilgesetzes beschriebenen Form an Berlin Packaging abzutreten.
12. GEWÄHRLEISTUNG
12.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, übernimmt Berlin Packaging keine Gewährleistungen in Bezug auf die an den Kunden gelieferten Waren, abgesehen davon, dass die gelieferten Waren den Spezifikationen in der Bestellbestätigung entsprechen, solange die Waren unter normalen und erwarteten Umständen und in Übereinstimmung mit den Anweisungen von Berlin Packaging verwendet werden. Berlin Packaging schließt ausdrücklich alle anderen Gewährleistungen, einschließlich der Gewährleistung in Bezug auf die Marktfähigkeit oder die Eignung für einen bestimmten Zweck aus.
12.2 Die ausschließlichen Rechtsmittel, die im Fall eines Gewährleistungsverstoßes wie in Klausel 12.1 definiert geltend gemacht werden können, sind in Klausel 10.6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt.
12.3 Dem Kunden werden Muster als Beispiel für die lieferbaren Waren zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte in Bezug auf die Merkmale, das Aussehen, die Eigenschaften und die Verwendung der Ware aufgrund der zur Verfügung gestellten Muster geltend zu machen.
12.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Verträglichkeit der von Berlin Packaging gelieferten Verpackung mit dem Produkt des Kunden zu testen, das in Verbindung mit dieser Verpackung verwendet wird. Berlin Packaging schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die sich aus der Unverträglichkeit der Verpackung mit dem Produkt des Kunden oder eines Dritten ergeben.
13. HAFTUNG
13.1 Durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Haftung von Berlin Packaging in den folgenden Fällen weder beschränkt noch ausgeschlossen:
a. Todesfälle oder Personenschäden, die durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit auf Seiten von Berlin Packaging verursacht werden;
b. Betrug oder betrügerische Falschdarstellung oder
c. alle Angelegenheiten, in Bezug auf die eine Beschränkung oder ein Ausschluss der Haftung durch Berlin Packaging rechtswidrig wäre.
13.2 Vorbehaltlich Klausel 13.1:
a. ist die Gesamthaftung von Berlin Packaging auf den Betrag (ausschließlich MwSt.) beschränkt, den Berlin Packaging dem Kunden für die Lieferung der Waren, die den Schaden oder Verlust verursacht haben, berechnet hat, mit einem Höchstbetrag von 25.000 EUR (fünfundzwanzigtausend Euro) je Schadenfall oder Serie von Schadenfällen und
b. haftet Berlin Packaging gegenüber dem Kunden keinesfalls für entgangene Gewinne, Ansprüche Dritter oder sonstige indirekte oder Folgeschäden.
c. Berlin Packaging haftet nicht für Schäden, die daraus resultieren, dass der Kunde die Waren entgegen ihrer Kennzeichnung oder ihrer bestimmungsgemäßen Nutzung verwendet hat.
13.3 Der Kunde hat unverzüglich alle erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um etwaige Schäden und deren Auswirkungen auf ein Minimum zu begrenzen.
13.4 Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen in dieser Klausel 13 gelten auch zugunsten der verbundenen Unternehmen, Tochtergesellschaften, Vertreter, Mitarbeiter und Subunternehmer von Berlin Packaging sowie aller von Berlin Packaging zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen beauftragten Personen oder Stellen.
13.5 Die Ausschlüsse und Beschränkungen in dieser Klausel 13 gelten für jede vertragliche und außervertragliche Haftung von Berlin Packaging und bleiben auch über die Kündigung oder Auflösung des Vertrags hinaus gültig.
14. SCHADLOSHALTUNG
14.1 Unbeschadet der Regelungen in Klausel 13 hält der Kunde Berlin Packaging schadlos gegen alle Ansprüche Dritter und alle Folgeschäden, die sich aus der Lieferung von Waren durch den Kunden an Dritte ergeben, einschließlich Waren, die von Berlin Packaging an den Kunden geliefert werden.
15. VERLUST VON RECHTEN
15.1 Alle Rechte des Kunden auf Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Berlin Packaging, sei es auf der Grundlage eines Vertrags, einer unerlaubten Handlung oder einer anderen Grundlage, erlöschen nach Ablauf eines Zeitraums von einem (1) Jahr ab dem Tag, an dem der Kunde vom Bestehen solcher Rechte auf Geltendmachung von Ansprüchen Kenntnis erlangt hat oder angemessener Weise hätte Kenntnis erlangen sollen, sofern der Kunde innerhalb dieses Zeitraums kein Rechtsverfahren in Bezug auf die Durchsetzung dieser Rechte eingeleitet hat.
16. HÖHERE GEWALT
16.1 Zusätzlich zu den Bestimmungen aus Artikel 6:75 des niederländischen Zivilgesetzes kann Berlin Packaging ein Verzug bei der Erfüllung einer Verpflichtung gegenüber dem Kunden nicht zur Last gelegt werden, wenn Umstände außerhalb der Kontrolle von Berlin Packaging vorliegen, die darin resultieren, dass die Erfüllung dieser Verpflichtungen vollumfänglich oder anteilig verhindert wird oder von Berlin Packaging angemessener Weise nicht erwartet werden kann. Zu solchen Umständen zählen unter anderem: Kriege oder ähnliche Situationen, Aufstände, Sabotageakte, Boykotte, Streiks, Besetzungen, Blockaden, Rohstoffmangel, Betriebsausfälle in Fabriken, Transportprobleme jedweder Art (unter anderem Verkehrsstaus), Maschinenschäden, Diebstähle, ein Krankenstand bei Berlin Packaging in einem Umfang, der die Erfüllung des Vertrags ernsthaft gefährdet, Leistungsausfälle auf Seiten von Unterauftragnehmern, Frachtführern und/oder sonstigen Dritten, die Berlin Packaging mit der Unterstützung der Erfüllung des Vertrags beauftragt hat, Behinderungen des Versandverkehrs, Maßnahmen der Regierung, die zu Behinderungen entweder in den Niederlanden oder im Ausland führen, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien und Quarantänemaßnahmen.
16.2 Tritt ein Ereignis höherer Gewalt auf Seiten von Berlin Packaging ein, so ist Berlin Packaging nach eigenem Ermessen berechtigt, die Erfüllung des Vertrags während des Andauerns des Ereignisses höherer Gewalt auszusetzen.
16.3 Dauert ein in Klausel 16.1 beschriebenes Ereignis über einen Zeitraum von mehr als 60 Tagen hinweg an, so sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag vollumfänglich oder anteilig schriftlich aufzulösen. Die Parteien treffen geeignete Vorkehrungen in Bezug auf die Folgen einer solchen Auflösung.
17. VERTRAULICHKEIT
17.1 Keine der Parteien darf ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei nicht öffentliche Informationen, d. h. Informationen, die ausdrücklich als nicht öffentlich gekennzeichnet wurden und Informationen, von denen – aufgrund der Art der Informationen – angemessener Weise angenommen werden kann, dass es sich um nicht öffentliche Informationen handelt, die sie von der anderen Partei erhält (gemeinsam als „vertrauliche Informationen“ bezeichnet) an Dritte weitergeben oder zu einem anderen Zweck als zur Erfüllung eines Vertrags nutzen. Ungeachtet des Vorstehenden können vertrauliche Informationen offengelegt werden, wenn der Informationsempfänger gesetzlich dazu gezwungen wird, vorausgesetzt, dass der Informationsempfänger vor der Offenlegung den Informationsgeber benachrichtigen und auf Kosten des Informationsgebers kooperieren muss, um eine solche erforderliche Offenlegung anzufechten, einzuschränken oder zu schützen.
17.2 Verstößt eine der Parteien gegen die in Klausel 17.1 genannte Verpflichtung, steht der anderen Partei eine sofort fällige und zahlbare Vertragsstrafe in Höhe von 50.000,- Euro ohne Mehrwertsteuer zu.
18. GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE
18.1 Der Kunde gewährleistet, dass die bei Berlin Packaging getätigten Bestellungen keine Urheber-, Modell- oder Bezugsrechte oder sonstige geistige oder gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Der Kunde hält Berlin Packaging schadlos gegen alle Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von geistigen oder gewerblichen Schutzrechten im Zusammenhang mit der Bestellung des Kunden.
18.2 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist Berlin Packaging jederzeit der ausschließliche Eigentümer aller geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechte, die in Bezug auf die von Berlin Packaging im Rahmen der Vertragserfüllung erstellten Werke entstehen können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Konstruktionszeichnungen, Modelle, Kunstwerke, Erfindungen, Computersoftware, Datenbanken und fotografische Aufnahmen. Soweit erforderlich, wird sich der Kunde nach besten Kräften um Mitwirkung bemühen, um diese Rechte an Berlin Packaging oder einen von Berlin Packaging benannten Dritten zu übertragen.
19. GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND
19.1 Alle Angebote und Verträge unterliegen dem Recht der Niederlande; die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
19.2 Alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag entstehen, werden der ausschließlichen Zuständigkeit des Bezirksgerichts von Arnheim, Niederlande, zur Entscheidung anheimgestellt, mit der Ausnahme von solchen Streitigkeiten, die dem Gesetz zufolge der Untereinheit eines Bezirksgerichts in den Niederlanden („Kantongerecht“) zur Entscheidung anheimzustellen sind.
20. ABWEICHENDE REGELUNGEN FÜR BESTELLUNGEN NACH DEUTSCHLAND
20.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen.
20.2 Austausch Klausel 5.5: Wird der gemäß Rechnung fällige Betrag nicht rechtzeitig bezahlt, gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung oder vorherigen Inverzugsetzung bedarf, und der Kunde schuldet Berlin Packaging dann ab dem Fälligkeitstag Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 Abs. (1) BGB). Es ist in diesem Fall auch eine sofort fällige und zahlbare vereinbarte Verzugsstrafe in Höhe von 2 % des Rechnungsbetrags zu zahlen.
20.3 Klausel 10.3 gilt für diese Region nicht.
20.4 Austausch von Klausel 10.6: Wenn und soweit Berlin Packaging die Reklamation des Kunden für berechtigt hält, wird Berlin Packaging nach seiner Wahl die gelieferten Waren nachbessern oder ersetzen. Ist eine solche Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ist eine vom Kunden gesetzte Nachfrist zur Leistung erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, so ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis entsprechend zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
20.5 Austausch von Klausel 13.1: Durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Haftung von Berlin Packaging in den folgenden Fällen weder beschränkt noch ausgeschlossen:
a. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf der fahrlässigen Pflichtverletzung von Berlin Packaging oder einem oder mehreren seiner Erfüllungsgehilfen beruhen;
b. Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Berlin Packaging oder einem oder mehreren ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen;
c. fahrlässige Verletzung einer solchen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde gewöhnlich vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht) durch Berlin Packaging oder einen oder mehrere ihrer Erfüllungsgehilfen; verletzt Berlin Packaging oder einer oder mehrere ihrer Erfüllungsgehilfen jedoch eine wesentliche Vertragspflicht, ohne vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt zu haben, ist die Haftung von Berlin Packaging auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt;
d. Berlin Packaging hat eine Gewährleistung übernommen; und
e. gesetzlich zwingende Haftung von Berlin Packaging aufgrund von Vorschriften wie dem Produkthaftungsgesetz.